Verkehrsrecht

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VERKEHRS- UND AUTOMOBILRECHT

Wir bieten Ihnen Beratung und Prozessvertretung bei Verkehrsunfällen.

Zu unserer Leistung gehört auch die Beratung und Prozessvertretung bei der Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit Fahrzeugreparaturen, Autovermietern oder beim Neu- und Gebrauchtwagenkauf.

Wir beraten und vertreten Sie im Bereich Verkehrs- und Automobilrechtrecht insbesondere in Zusammenhang bei folgenden Angelegenheiten:

Verkehrsunfall / Gutachten / Beweisverfahren / Reparaturkosten / Schadensersatz / Schmerzensgeld / Verdienstausfall / Mietwagenkosten / Sachverständigenkosten / Nutzungsausfall / Haushaltsführungsschaden / Abschleppkosten / Restwert / Totalschaden / Leasingfahrzeug / Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung / Vollkaskoversicherung / Teilkaskoversicherung / Insassenversicherung / Haftung / Mitverschulden / Schadenersatzklage / Regressanspruch / Personenschaden

RA Jens Blecher ist Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Verwendetes Bildmaterial:
© Manfred Steinbach