VERKEHRS- UND AUTOMOBILRECHT
Wir bieten Ihnen Beratung und Prozessvertretung bei Verkehrsunfällen.
Zu unserer Leistung gehört auch die Beratung und Prozessvertretung bei der Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit Fahrzeugreparaturen, Autovermietern oder beim Neu- und Gebrauchtwagenkauf.
Wir beraten und vertreten Sie im Bereich Verkehrs- und Automobilrechtrecht insbesondere in Zusammenhang bei folgenden Angelegenheiten:
Verkehrsunfall / Gutachten / Beweisverfahren / Reparaturkosten / Schadensersatz / Schmerzensgeld / Verdienstausfall / Mietwagenkosten / Sachverständigenkosten / Nutzungsausfall / Haushaltsführungsschaden / Abschleppkosten / Restwert / Totalschaden / Leasingfahrzeug / Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung / Vollkaskoversicherung / Teilkaskoversicherung / Insassenversicherung / Haftung / Mitverschulden / Schadenersatzklage / Regressanspruch / Personenschaden
RA Jens Blecher ist Fachanwalt für Verkehrsrecht.
© Manfred Steinbach