Arbeitsrecht

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ARBEITSRECHT

Wir beraten Sie und vertreten Ihre Belange des individuellen Arbeitsrechts auch gerichtlich.

Neben dem Entwurf und der Prüfung von Arbeitsverträgen ist Schwerpunkt unserer Tätigkeit die Beratung und gerichtliche Vertretung im Fall der Kündigung oder Aufhebung des Arbeitsverhältnisses sowie sonstiger Vertragsverletzungen, wie etwa Nichtzahlung des fälligen Gehalts.

Zu unseren Mandanten zählen schon immer Angestellte, Arbeiter, Geschäftsführer und Arbeitgeber.

Wir sind für Sie insbesondere in folgenden Angelegenheiten anwaltlich tätig:

Arbeitsvertrag / ordentliche Kündigung / fristlose Kündigung / Kündigungsfrist / Kündigungsschutzklage / Änderungskündigung / Aufhebungsvertrag / Abwicklungsvertrag / Abfindung / Vergütung / Gehalt / Arbeitszeit / Urlaub / Urlaubsgeld / Urlaubsabgeltung / Gratifikation / Tantieme / Bonus / Weihnachtsgeld / Versetzung / Mutterschutz / Kündigungsschutz / Vorruhestand / Betriebsrente / Sozialplan / Abmahnung / Betriebsübergang / Zeugnis / Freistellung / Wettbewerbsverbot / Karenzentschädigung / Teilzeit / Probezeit / Anhörung Betriebsrat

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