Erb- und Familienrecht

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ERB- UND FAMILIENRECHT

Wir beraten Sie beim Abschluss von Eheverträgen, Scheidungsvereinbarungen, Erbverträgen, Testamenten und in sonstigen Bereichen des Erb- und Familienrechts.

Bedarfsgerechte Ergänzung der Beratung erfolgt durch unser kanzleiinternes Notariat.

Sollte eine einvernehmliche und außergerichtliche Lösung nicht möglich sein, übernehmen wir Ihre Prozessvertretung.

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