PRIVATES BAURECHT: BAU- UND ARCHITEKTENRECHT
Wir beraten Sie und vertreten Ihre Interessen auch gerichtlich in Fragen des privaten Baurechts, insbesondere des Bauvertrags- und Architektenrechts.
Bedarfsgerecht abgerundet wird die Beratung durch unser Notariat mit Entwurf, Prüfung und Beurkundung von Grundstückskaufverträgen.
Zu unseren langjährigen Mandanten zählen Bauhandwerker, General- und Subunternehmer sowie Bauherrn und Architekten.
Wir vertreten und beraten Sie insbesondere in Zusammenhang mit folgenden Angelegenheiten:
Bauvertrag / Baumangel / Gutachten / Beweissicherung / Bauzeitverzögerung / Verzug / Abnahme / Gewährleistungsansprüche / Werklohnminderung / Rücktritt vom Vertrag / Schadenersatz / Haftung / Bauprozess / selbständiges Beweisverfahren / Inkasso / Werklohn / Architekt / Architektenhaftung / Planungsfehler / Architektenhonorar / Zwangsvollstreckung / Sicherheitsleistung / Sicherheitseinbehalt / Insolvenz / Baunachbarrecht / Grundstückskaufvertrag / Grundbuchsicherheiten
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